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Das Leistungslaufbahnrecht

Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gibt es ein eigenes Laufbahnrecht. Es ist im Leitungslaufbahngesetz (LlbG) geregelt. Das Leistungslaufbahnrecht setzt das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip um. Das bedeutet, dass die Einstellung und berufliche Entwicklung der Beamtinnen und Beamten allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und unter Ausschluss sachfremder Erwägungen erfolgen soll.
Das Laufbahnrecht regelt die Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis sowie die Entwicklungsmöglichkeiten in der Laufbahn. Dazu gehören unter anderem die Probezeit, Fortbildungen, Beförderungen und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Das Laufbahnrecht ist vertikal und horizontal untergliedert.
In horizontaler Hinsicht existieren sechs Fachlaufbahnen:

  1. Verwaltung und Finanzen,
  2. Bildung und Wissenschaft,
  3. Justiz,
  4. Polizei und Verfassungsschutz,
  5. Gesundheit,
  6. Naturwissenschaft und Technik.

Die einzelnen Fachlaufbahnen sind wiederum in verschiedene fachliche Schwerpunkte untergliedert, um fachverwandte Aufgabengebiete zu bündeln. Die fachlichen Schwerpunkte sowie die genaue Ausgestaltung der entsprechenden Ausbildung bzw. der Vorbereitungsdienste ist in Rechtsverordnungen geregelt.

Vertikal richtet sich der Einstieg in der jeweiligen Fachlaufbahn nach der Vor- und Ausbildung der Bewerber und ist in vier Qualifikationsebenen untergliedert:

Qualifikationsebene Vorbildung Ausbildung
1. QE erfolgreicher Hauptschul- oder Mittelschulabschluss  
2. QE der mittlere Schulabschluss oder der qualifizierende Hauptschul- oder Mittelschulabschluss Vorbereitungsdienst
3. QE Fachhochschulreife oder eine andere Hochschulreife Vorbereitungsdienst oder

ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit
4. QE die Erste Staatsprüfung, die Erste Juristische Prüfung, ein Diplom- oder Magisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder Kunsthochschule oder ein Masterabschluss Vorbereitungsdienst oder

eine hauptberufliche Tätigkeit

 

Im Regelfall wird die Qualifikation für eine Fachlaufbahn und eine Qualifikationsebene durch das Ableisten eines Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erfolgreichem Ablegen der Qualifikationsprüfung erworben. Im Vorbereitungsdienst wird die berufliche Grundbildung vermittelt. Das heißt die Beamtinnen und Beamten erlernen die allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der späteren Dienstaufgaben notwendig sind. Foto der Landesfinanzschule Dabei wird der theoretische Teil beim Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Regel an landeseigenen Ausbildungseinrichtungen, wie zum Beispiel an der Landesfinanzschule Bayern vermittelt. Beim Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt dies an der Hochschule für den öffentlichen Dienst. Während der berufspraktischen Abschnitte im Vorbereitungsdienst werden die Beamtinnen und Beamten an der jeweiligen Behörde ausgebildet.
Alternativ kann auch eine Qualifikation durch Erwerb der Vorbildung in Verbindung mit einer anschließenden hauptberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Im Anschluss an den Vorbereitungsdienst steht eine Probezeit. Sie dauert regelmäßig zwei Jahre und soll sicherstellen, dass die Beamtin bzw. der Beamte die Anforderungen eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit dauerhaft erfüllen kann.
In der Probezeit wird sowohl die Eignung, die Befähigung als auch die fachliche Leistung beurteilt. Bei überdurchschnittlich guten Leistungen oder bei anrechenbaren Vordienstzeiten kann die Probezeit auch verkürzt werden. Kann die Beamtin bzw. der Beamte sich innerhalb der zweijährigen Probezeit noch nicht bewähren, kann die Probezeit auch verlängert werden.

Nach der erfolgreichen Probezeit kann die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.
Im weiteren Verlauf des Beamtenverhältnisses richtet sich die berufliche Entwicklung, insbesondere die Beförderung, nach dem Leistungsprinzip. In regelmäßigen periodischen Beurteilungen wird die fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten objektiv festgestellt. Hierfür werden Beurteilungsrichtlinien herangezogen, um eine objektiven und aussagekräftigen Leistungsvergleich vornehmen zu können.
Weitere Voraussetzungen für eine Beförderung sind eine Wartezeit seit der letzten Beförderung, die Erprobung auf dem höherwertigen Dienstposten sowie eine freie und besetzbare Planstelle.

Das Laufbahnrecht ermöglicht auch das berufliche Fortkommen in die nächsthöhere Qualifikationsebene. Dies kann durch eine Ausbildungsqualifizierung oder eine modulare Qualifizierung erfolgen.
Im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung durchläuft die Beamtin bzw. der Beamte den regelmäßigen Vorbereitungsdienst, der für die nächsthöhere Qualifikationsebene qualifiziert. Dabei kann jedoch das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, sowie das zuvor bekleidete Amt beibehalten werden.
Die modulare Qualifizierung baut auf die durch Berufserfahrung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten auf und erfolgt modular aufgebaut in zeitlich getrennten Maßnahmen.
Beide Alternativen ermöglichen im weiteren Berufsweg eine Beförderung in Ämter der nächsthöheren Qualifikationsebene.

Foto einer Familie beim Picknick Das bayerische Laufbahnrecht wurde zudem stets weiterentwickelt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Unter anderem besteht die Möglichkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung. Zeiten der Kindererziehung können zudem auf die Probezeit, auf den Allgemeinen Dienstzeitbeginn oder auf die Dienstzeit angerechnet werden. So wird ein etwaiger laufbahnrechtlicher Nachteil von Kindererziehung im Lebensverlauf verhindert.