Förderprogramm Regionalkultur
Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern
heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und
Traditionsbewusstsein gestärkt werden.
Aus den Mitteln des Förderprogrammes Regionalkultur können Investitionen beim
Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume
oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele sowie innovative
Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Heimatpflege gefördert werden.
Die geförderten Maßnahmen müssen grundsätzlich von überregionaler Bedeutung
sein. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 EUR
können daher in der Regel nicht gefördert werden. Laufende Veranstaltungen
können nicht gefördert werden; möglich ist aber eine einmalige Förderung oder
Anschubfinanzierung z. B. bei einer Neuinszenierung, Neuentwicklung oder einem
besonderen Jubiläumsprogramm.
Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen sowie aus
Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht
begonnen wurde. Sollen bereits vor der Entscheidung über den Förderantrag
Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die vorherige Zustimmung zum
vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderlich.
Förderung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach
Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen und
ist grundsätzlich auf maximal 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nichtstaatlichen Träger, die in
Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht
vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Antragsverfahren
Förderanträge können ganzjährig bei den örtlich zuständigen Regierungen
gestellt werden:
- Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut
- Regierung von Oberpfalz, 93039 Regensburg
- Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
- Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Regierung von Unterfranken, Postfach 6349, 97013 Würzburg
- Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg
Die Antragsunterlagen müssen enthalten:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Regionalkultur
- Ausführliche Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan
- Kosten - und Finanzierungsplan
- Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Über Zuwendungen entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für
Heimat nach Prüfung des Förderantrags durch die zuständige Regierung.