Heimatstrategie - Behördenverlagerungen
Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern.
2015 war Startschuss der größten Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ beinhaltet die Verlagerung von über 50 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit 3.155 Personen (2.225 Beschäftigte und 930 Studierende) in alle Regierungsbezirke Bayerns. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt.
Die Bayerische Staatsregierung hat das Instrument der Behördenverlagerungen mit dem Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ im Jahr 2016 fortgeführt. Als weiterer Bestandteil der Heimatstrategie sieht dieses zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern mit insgesamt rund 500 Arbeitsplätzen vor. Kernstücke sind die Verlagerung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von München nach Nürnberg sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft nach Ruhstorf a. d. Rott.
Ursprünglich war in der ersten Stufe der Behördenverlagerung (Konzepte „Regionalisierung von Verwaltung“ und „Strukturkonzept - Chancen im ganzen Land“) die Verlagerung von 69 Behörden und staatliche Einrichtungen mit mehr als 2.700 Arbeitsplätzen sowie 930 Studienplätzen vorgesehen.
Aufgrund des Übergangs von drei Verlagerungsprojekten in den Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes zum 1. Januar 2021 werden künftig 66 Behörden und staatliche Einrichtungen mit mehr als 2.520 Arbeitsplätzen sowie 930 Studienplätzen konzeptionell erfasst (Stand: 29. Juni 2021).
Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Konzepte der ersten Stufe und damit an der Stärkung des ländlichen Raumes. In den letzten sechs Jahren haben 51 Behörden und staatliche Einrichtungen mit 1.121 Beschäftigten und 430 Studierenden an den neuen Zielorten zu arbeiten begonnen. Dies entspricht bereits 77% der Verlagerungsprojekte.
Damit ist rund jeder zweite Arbeits- und Studienplatz bereits verlagert. Dies zeigt, dass die Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen.
Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept Behördenverlagerung Bayern 2030 2.Stufe fortgeschrieben. Das Konzept sieht die Verlagerung von insgesamt rund 2.670 Arbeitsplätzen und 400 Studienplätzen vor.
Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten
Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der
sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine
Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept
enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den
Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu
erleichtern.