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Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt für Beamtinnen und Beamte 40 Stunden pro Woche und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 40 Stunden und 6 Minuten. Geregelt ist sie in der Bayerischen Arbeitszeitverordnung (BayAzV) und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Weitere Vorgaben ergeben sich aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.

Die gleitende Arbeitszeit ist das Regelarbeitszeitmodell. Sie räumt den Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen in den festgelegten Grenzen selbst zu bestimmen und damit den persönlichen Bedürfnissen anzupassen.

Die Detailregelungen zur Arbeitszeit werden bei den einzelnen Dienststellen in einer Dienstvereinbarung zwischen der Dienststellenleitung und dem zuständigen Personalrat festgelegt. Diese können auch Regelungen zu Homeoffice-Möglichkeiten enthalten.

Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen bietet der Freistaat attraktive Beschäftigungsbedingungen vom Anfang bis zum Ende des Berufslebens und ermöglicht damit eine berufliche Karriere im Einklang mit den Familienpflichten. Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung erleichtern den Beschäftigten die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen in der Lebensmitte und die Anpassung der Arbeitsbelastung an die persönlichen Bedürfnisse gegen Ende des Berufslebens.

 

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